In der Entwurfplanung wird die Grundkonzeption der Bauwerke festgelegt. Fehlerhafte Entwürfe führen nicht nur zu Mehrmassen, sondern häufig auch zu terminlichen Verzögerungen und Mehrkosten in der Ausführungsplanung sowie bei der eigentlichen Ausführung der Bauwerke.
Die frühzeitige Einbindung des Prüfingenieur unterstützt die Planer und Bauherrn dabei, die notwendigen Anforderungen an die Konstruktion zu definieren. Insbesondere wichtige Bauzustände wie beispielsweise beim Einschieben von Überbauten oder beim Bauen unter rollendem Rad sind schon in der Entwurfsphase hinreichend zu berücksichtigen.
Die Prüfung der Entwurfsplanung umfasst je nach Anforderung:
- die Überprüfung der statischen Grundkonzeption,
- die Wechselwirkung zwischen Bauwerk und Baugrund,
- die Berücksichtigung wichtiger Bau- und Zwischenzustände,
- die Deminsionierung sowie andere für die Ausschreibung wichtige Gesichtspunkte.
Häufig ergeben sich durch den fachlichen Austausch mit den Planern wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Gestaltung der Bauwerke. Abweichungen von technischen Regeln werden frühzeitig erkannt, so dass die ggf. erforderlichen Genehmigungen (UIG bzw. ZIE) rechtzeitig beantragt werden können.
Eine unabhängige Prüfung der Entwurfsplanung schützt somit vor teuren Verzögerungen in der Ausführungsphase und den damit verbundenen Kostensteigerungen.