Nachrechnungen und Verstärkungen

EÜ Biebererstraße in Offenbach
Schwingungsmessungen und Nachrechnungen

Brücke der Solidarität

Nachrechnungen und Verstärkungen

Nachrechnungen und Verstärkungen

EÜ Biebererstraße in Offenbach
Schwingungsmessungen und Nachrechnungen

Brücke der Solidarität

Nachrechnungen und Verstärkungen

Ein Großteil unseres Brückenbestandes ist älter als 50 Jahre. Sie wurden nach den damals gültigen Lastannahmen und Bemessungsvorschriften geplant und errichtet..

Infolge eines stark zunehmenden Verkehrsaukommens weisen zahlreiche Bauwerke deutlichen Verschleißerscheinungen und Schäden auf. Dies in Verbindung mit neuen Erkenntnissen und Weiterentwicklungen in den Bemessungsregelwerken sind die Ursachen für die Defizite, welche bei der Nachrechnungen zahlreicher in die Jahre gekommenen Tragwerke festgestellt werden.

Auf Grund dieser Entwicklungen sind Neubewertungen unserer Infrastrukturbauwerke unumgänglich. Um den besonderen Randbedingungen beim Umgang mit dem Bestand Rechnung zu tragen, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Richtlinie für die Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ erarbeitet. Ein entsprechendes Regelwerk für den Eisenbahnbereich steht mit der Ril. 805 zur Verfügung. Diese beiden Regelwerke ermöglichen es, die Tragreserven des Bauwerks herauszuarbeiten.

Nachrechnungen / Verstärkungen im Detail

EZI-Ingenieure analysieren die vorhandenen Tragstrukturen, bewerten Schäden, führen Einstufungsberechnungen durch und Arbeiten Empfehlungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Tragfähigkeit durch.

Bei Bedarf sind wir in der Lage, die Berechnungen der Stufe 1 und 2 durch experimentelle Bauwerksuntersuchungen zu ergänzen bzw. abzusichern.

Hierzu zählen insbesondere:

  • die Durchführung von Sonderprüfungen nach DIN 1076,
  • die Bewertung von Rissen in Stahlbauteilen auf Basis der Bruchmechanik, mit dem Ziel, die Restlebensdauer abzuschätzen und notwendige Inspektionsintervalle zu definieren,
  • die Durchführung von statischen und dynamischen Messungen zur Ermittlung rechnerisch nicht erfassbarer Tragreserven (Stufe 3).

Die Anwendung der Stufe 4 erlaubt es, wissenschaftliche Verfahren wie beispielsweise die Anwendung spezieller nichtlinearer Berechnungsverfahren heranzuziehen, um die Tragsicherheit auch unter Berücksichtigung von Umlagerungsmöglichkeiten nachzuweisen. Diese Berechnungen führen wir bei Bedarf in enger Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde durch.

Sofern sich durch die Nachrechnungen keine austreichende Tragfähigkeit nachweisen lassen, entwickeln wir Verstärkungsmaßnahmen, welche auf die Besonderheiten des Bestandes zugeschnitten sind und möglichst mit geringem Eingriff in den Verkehr ausgeführt werden können.