Bautechnische Prüfung Brücken
Bautechnische Prüfung
Brücken
Bautechnische Prüfung Brücken
Bautechnische Prüfung
Brücken

Die hohe fachliche Kompetenz wird durch die Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik durch die oberste Bauaufsichtsbehörde sowie durch die Anerkennung des Eisenbahn-Bundesamtes als Prüfer für bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau (Eisenbahnbrücken und andere Ingenieurbauwerke) dokumentiert.

Auf Grund Ihrer fachlichen Kompetenz tragen neutrale Prüfingenieure zum Gelingen standsicherer, konstruktiv einwandfreier und verkehrssicherer Baukonstruktionen bei. Das Vier-Augen-Prinzip hilft dabei, Baufehler mit erheblichen Folgekosten zu vermeiden.

Somit dient die bautechnische Prüfung:

der öffentlichen Gefahrenabwehr im Sinne der Bauaufsicht,

dem Schutz des Bauherrn vor Mängeln mit hohen Folgekosten bzw. Einschränkungen in der Nutzung

dem Schutz der Planer und ausführenden Firmen vor erhöhten Haftungsrisiken.

Bautechnische Prüfung Brücken im Detail

In der Entwurfplanung wird die Grundkonzeption der Bauwerke festgelegt. Fehlerhafte Entwürfe führen nicht nur zu Mehrmassen, sondern häufig auch zu terminlichen Verzögerungen und Mehrkosten in der Ausführungsplanung sowie bei der eigentlichen Ausführung der Bauwerke.

Die frühzeitige Einbindung des Prüfingenieur unterstützt die Planer und Bauherrn dabei, die notwendigen Anforderungen an die Konstruktion zu definieren. Insbesondere wichtige Bauzustände wie beispielsweise beim Einschieben von Überbauten oder beim Bauen unter rollendem Rad sind schon in der Entwurfsphase hinreichend zu berücksichtigen.

Die Prüfung der Entwurfsplanung umfasst je nach Anforderung:

  • die Überprüfung der statischen Grundkonzeption,
  • die Wechselwirkung zwischen Bauwerk und Baugrund,
  • die Berücksichtigung wichtiger Bau- und Zwischenzustände,
  • die Deminsionierung sowie andere für die Ausschreibung wichtige Gesichtspunkte.

Häufig ergeben sich durch den fachlichen Austausch mit den Planern wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Gestaltung der Bauwerke. Abweichungen von technischen Regeln werden frühzeitig erkannt, so dass die ggf. erforderlichen Genehmigungen (UIG bzw. ZIE) rechtzeitig beantragt werden können.

Eine unabhängige Prüfung der Entwurfsplanung schützt somit vor teuren Verzögerungen in der Ausführungsphase und den damit verbundenen Kostensteigerungen.

Die Prüfung der Ausführungsunterlagen umfasst:

  • die Vollständigkeit und Richtigkeit der der bautechnischen Nachweise,
  • der Ausführungs- und Konstruktionspläne in statischer und schweißtechnischer Hinsicht.

Auch hier stehen wir dem Bauherrn beratend zur Seite. Durch unsere lösungsorientierte Arbeitsweise unterstützen wir die Projektbeteiligten bei der Erarbeitung spezieller Lösungen und der Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und tragen somit zum Gelingen der Baumaßnahme bei. Die von uns in Absprache mit dem Bauherrn durchgeführte digitale Prüfung dient der Beschleunigung der Prüfläufe.

Im Rahmen der stichprobenhaften Baukontrollen wird die fehlerfreie Bauausführung gemäß den freigegebenen Planunterlagen auf der Baustelle überprüft. Die Abname kritischer Bauzustände dient der Sicherheit auf der Baustelle sowie der sicheren Aufrechterhaltung des Verkehrs.

Bei der Prüfung von Nachrechnungen stehen wir bei frühzeitiger Einbindung den planenden Ingenieuren zur Abstimmung der Berechnungsansätze zur Verfügung. Außerdem können Impulse für alternative Betrachtungen bzw. Nachweismöglichkeiten gegeben werden.